Tarife
Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Aktuell gilt in Wetzlar die Taxiordnung der Stadt Wetzlar vom 01.02.2023. In der Praxis bedeutet dies, das innerhalb des Pflichtfahrgebiets der Taxameter eingeschaltet werden muss. Ein Festpreis kann hier nicht vereinbart werden. Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Wetzlar umfasst die Kernstadt sowie die eingemeindeten Ortsteile Blasbach, Dutenhofen, Garbenheim, Hermannstein, Nauborn, Naunheim, Münchholzhausen und Steindorf. Hier gelten die unten stehenden Tarife.
Grundgebühr | 3,75 EUR |
je km / Tagesfahrt | 2,00 EUR |
je km / Nachtfahrt | 2,00 EUR |
Zuschlag pro Gepäckstück > 10 KG | 0,30 EUR |
Wartezeit pro Stunde | 30,00 EUR |
Für Kurier- oder Fernfahrten und Flughafentransfers lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot machen.